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HÄUFIGE FRAGEN ZUR LEISTUNGSÜBERNAHME DURCH DIE VERSICHERUNG

Werden die Leistungen durch meine Zusatzversicherung übernommen?

Antwort der Versicherung
Ja, wenn er Arzt ist.

  • Kommentar
    Achtung, es kann sich hier um eine Verwechslung mit den Grundleistungen handeln.

Nein, weil er Arzt ist. Wäre er Heilpraktiker würden wir die Leistungen übernehmen. Normale Ärzte benützen diese Methoden nicht...

  • Kommentar
    Die Strafe der Überqualifikation...

Nein, er ist nicht beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) registriert.

  • Kommentar
    Hier wird der Arzt mit dem Heilpraktiker verwechselt. Das EMR ist eine sinnvolle Qualitätskontrolle der Heilpraktiker (Verwirrend, weil auch als Natur-"ärzte" bezeichnet.). Aerzte haben dagegen ihre eigenes Qualitätsmanagement. Die Aufsicht hat die FMH und die komplementär tätigen Aerzteorganisationen, die unter dem Dach der UNION vereint sind. Gewisse Krankenversicherungen verbreiten auch die Meldung, dass die EMR Registrierung für Aerzte eingeführt werde. Dies trifft nicht zu. Wegen dem Obgesagten ist dies weder nötig noch sinnvoll.

Ja, Homöopathie wird übernommen.

  • Kommentar
    Achtung, hier könnte es sich um eine Verwechslung handeln. Homöopathie wird häufig als Synonym für die Komplementärmedizin verstanden, dabei ist sie nur ein kleiner Teil davon. Erst, wenn die Rechnung eingeschickt wird, realisiert man den Fehler, und die Leistungen werden nicht übernommen.

Nein, wir übernehmen keine Leistungen, da wir Ihren Arzt, Dr. med. John van Limburg Stirum nicht auf unserer Liste der anerkannten Ärzte finden.

  • Kommentar
    Wegen dem unüblichen (holländischen) Namen haben viele Mühe ihn auf Listen zu finden: unter "v"? unter "L"? oder unter "S"?

Obwohl ich zusatzversichert bin, werden keine oder nur ein kleiner Teil der Kosten rückvergütet.

  • Kommentar
    Häufig bieten die Kassen unterschliedliche Zusatzversicherungen an. Hier können beispielsweise verschiedene Klassen bspw. I - III abgeschlossen werden, die unterschiedlich grosszügig Leistungen rückvergüten. In welcher Klasse sind Sie? Zudem sind die Kassen frei, in der Zusatzversicherung Leistungen anzuerkennen oder zu streichen. Man ist dann auf das Good Will der Kasse angewiesen.

Korrespondenzen zur Anerkennung

Weitere Meldungen der Krankenversicherungen...
Die komplementärmedizinischen Leistungen werden nicht übernommen, weil sie nicht mit Taxpunkten abgerechnet wurden. Der Tarifschutz verbiete dem Arzt anders abzurechnen. (Unter Umständen wird die Rechnung sogar retourniert mit der Aufforderung, die Leistungen mit den entsprechenden Taxpunkten zu versehen...)

  • Kommentar
    Die komplementärmedizinischen Leistungen, die mit Taxpunkten abgerechnet werden dürfen, werden entsprechend korrekt aufgeführt. Dies betrifft leider nur noch die Akupunktur. Andere Leistungen (Labor und Therapie), weil von der Schulmedizin unbekannt und nicht anerkannt, besitzen keine Taxpunkte. Somit sind wir gar nicht in der Lage, auf diese Weise abzurechnen. Und sog. (entfernte) Analogiepositionen einzusetzen, verstösst eindeutig gegen das Gesetz. Könnte man einfach mittels Analogiepositionen TARMED abrechnen würde das die Zusatzversicherung überflüssig werden lassen, weil sie gerade für solche Leistungen ja abgeschlossen wird.

Wenn der Arzt diese Leistungen einsetzt, soll er sich auch darum bemühen, dass sie von den Krankenkassen anerkannt werden.

  • Kommentar
    Mit den heutigen gesetzlichen Anforderungen (KVG) und der grossen Anzahl verschiedener komplementärmedizinischen Zusatzleistungen ist es für einen "Einzelkämpfer" faktisch unmöglich (zeitliche, personelle wie auch finanzielle Voraussetzungen) dies durch alle notwendigen administrativen Etagen durchzubringen.

Die Methoden werden nicht von der Versicherung anerkannt und deshalb nicht übernommen. Die Leistungen werden durch Leistungsspezialisten geprüft und bei Bedarf aktualisiert.

  • Kommentar
    Jede Versicherung lehnt sich an andere Kriterien für die Uebernahme von Leistungen. Weil die Zusatzversicherung für die Versicherung rentieren muss, werden entsprechende strategische Ueberlegungen mit hineinfliessen. Auf jeden Fall wird durch die fehlende Uebernahme nicht die Methode an sich in Frage gestellt. Die Leistungsspezialisten sind zudem auf dem Gebiet der ärztlichen Komplementärmedizin nicht ausgebildet.

Der Arzt ist verpflichtet, Sie über die Kosten zu orientieren und Ihnen mitzuteilen, dass die Leistungen unter Umständen teilweise oder gänzlich abgelehnt werden.

  • Kommentar
    Alle Patienten erhalten von Anbeginn sämtliche notwendigen Informationen und Erklärungen in schriftlicher Form. Die Informationen sind auch auf dieser Homepage abrufbar.

Die Colon-Hydrotherapie werde nicht übernommen, weil der Arzt nicht "diplomiert" oder "anerkannt" sei.

  • Kommentar
    Der Arzt ist bereits "diplomiert". Es bedarf keiner weiteren Zertifizierung. Die Diplomierung trifft nur für Heilpraktiker und Therapeuten zu, die keine Aerzte sind. Leider sind viele Krankenversicherungen zu unflexibel, um hier den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Die diagnostische Laboranalysen werden aus der Zusatzversicherung nicht übernommen, da sie keine naturheilkundliche Therapie darstellt.

  • Kommentar
    Vor jede sinnvolle und zweckmässige Therapie steht eine solide, seriöse Vorabklärung. Was nützt die beste Therapie, wenn sie nicht angebracht ist...
     

Patient erhält Rechnung vom Labor und glaubt, dort die Resultate seiner Analysen vorzufinden.

  • Kommentar
    Die Zahlen auf der Rechnung sind nicht die Testergebnisse, sondern die Analysenpositionen mit den Taxpunktwerten.
   
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